Europäisches Schulfruchtprogramm


Wir nehmen teil am "Europäischen Schulfruchtprogramm"

Bayerisches Schulfruchtprogramm mit finanzieller Unterstützung der Europäischen Gemeinschaft

Das bayerische Schulfruchtprogramm soll die Wertschätzung von Obst und Gemüse bei Kindern steigern und die Entwicklung eines gesundheitsförderlichen Ernährungsverhaltens unterstützen.

Die Beihilfe muss von den Mitgliedstaaten kofinanziert werden. Neben den EU-Mitteln, die für Bayern im laufenden Schuljahr 2,4 Mio. Euro betragen, sind Landesmittel in gleicher Höhe erforderlich, die der Bayerische Landtag grundsätzlich bewilligt hat.
                                                      
 Zielgruppe

 Das EU-Schulfruchtprogramm in Bayern richtet sich im laufenden Schuljahr an Kinder in den Grundschulklassenstufen. Grundsätzlich kann das Programm später auch auf andere Altersgruppen ausgeweitet werden.


Umsetzung vor Ort und pädagogische Begleitung 
Derzeit soll Obst und Gemüse einmal pro Woche mit saisonalen und regionalen Schwerpunkten an die beteiligten Schulen ausgeliefert werden. Die konkrete Belieferung wird unmittelbar zwischen den Akteuren vor Ort (Schulen, Schulträger, Lieferanten usw.) vereinbart.
Das EU-Schulfruchtprogramm muss pädagogisch begleitet werden. Mit dem in Bayern für alle Grundschulen verpflichtenden Programm „Voll in Form“ sind diese von der EU geforderten flankierenden Maßnahmen gewährleistet. Die aktive Teilnahme der Schulen an diesem Programm ist deshalb Voraussetzung für die Berücksichtigung im Schulfruchtprogramm.

Welche Erzeugnisse fallen darunter?
Beihilfefähig sind frisches Obst und Gemüse einschließlich - entsprechend der EU-Vorgabe - Bananen. Erzeugnisse aus der Region und mit saisonalem Bezug sollen bevorzugt eingesetzt werden. Auch genussfertige, stückig vorbereitete und/oder verpackte Obst- und Gemüseerzeugnisse (z. B. verpackte Apfelschnitze oder Möhrenstifte sowie Sauerkonserven) können einbezogen werden. Entsprechend den Vorgaben des EG-Rechts sind Erzeugnisse mit zugesetztem Zucker, Fett, Salz bzw. Süßungsmitteln grundsätzlich ausgeschlossen. In das Programm einbezogenes Obst und Gemüse muss den EG-Vermarktungsnormen sowie den einschlägigen lebensmittelrechtlichen Vorschriften entsprechen.

Gesunde Schüler lernen besser

Da die Schule der einzige Ort ist, an dem alle Kinder und Jugendlichen erreicht werden können, ist sie geradezu verpflichtet, ihre Chancen zu nutzen und die ihr anvertrauten jungen Leute zu einem gesundheitsförderlichen Lebensstil zu befähigen. Dies folgt auch aus Art. 1 des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes, nach dem die Schulen „Wissen und Können vermitteln, sowie Geist und Körper, Herz und Verstand bilden sollen“.

Das „Landesprogramm für die gute gesunde Schule Bayern“ empfiehlt die Einbeziehung der Gesundheitsförderung in den Schulalltag mit dem Ziel, Gesundheit konsequent in den Dienst des Bildungs- und Erziehungsauftrags der Schule zu stellen, um damit zur Verbesserung der Bildungsqualität insgesamt beizutragen. Gesundheit wird damit Teil des Schulentwicklungsprozesses. Auf den Punkt gebracht bedeutet das: „Gesunde Schüler, die gerne zur Schule gehen, lernen besser. Gesunde Lehrer lehren besser.“

Konkret befasst sich Gesundheitsförderung an den bayerischen Schulen dabei auf unterschiedlichste Weise (u. a. Unterrichtsinhalte, Projekte, Wettbewerbe) mit den verschiedensten Themenbereichen, u.a. Ernährung, Bewegung, Suchtprävention und Aidsprävention. Stets wird das Ziel verfolgt, jungen Menschen so früh wie möglich ihre Verantwortung für die eigene Gesundheit bewusst zu machen, gesundheitsorientierte Einstellungen zu fördern und ein gesundheitsförderliches, über die Schulzeit hinaus wirksames eigenverantwortliches Verhalten anzubahnen.
Gesundheitsförderung bezieht auch Maßnahmen mit ein, die auf die Stärkung der eigenen Persönlichkeit, der Sozialfähigkeit und auf die Bewältigung von Konflikten, Enttäuschungen und Stress abzielen. Das notwendige Wissen und die Anleitung zu vernünftiger Lebensgestaltung und aktiver Gesunderhaltung werden grundsätzlich in allen Fächern vermittelt und sind deshalb nicht nur in den einschlägigen Lehrplänen verankert, sondern auch in einer Reihen themenbezogener Richtlinien.